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BFH Urteil v. - VIII R 193/71 BStBl 1975 II S. 858

Gesetze: EStDV § 82aEStDV § 82bFGO § 126 Abs. 1FGO § 124

Leitsatz

1. Das FA kann im Steuerprozeß grundsätzlich nicht verlangen, daß die strittige Steuer höher als im angegriffenen Bescheid festgesetzt wird.

2. Der Streit um die Höhe der AfA hat keine Bedeutung für zukünftige Veranlagungszeiträume.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 858
BFHE S. 447 Nr. 116,
HAAAB-00466

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