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BFH Urteil v. - VI R 164/71 BStBl 1976 II S. 38

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1aEStG § 34 Abs. 1, 2EStG § 3 Nr. 9KSchG § 7KSchG § 8

Leitsatz

Hat ein Arbeitnehmer durch die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses eine ihm zugesagte Altersversorgung verloren, aber auf Grund der Vereinbarung im Arbeitsvertrag als Entschädigung einen Betrag in Höhe der bis dahin gebildeten Pensionsrückstellung ausgezahlt erhalten, so finden § 24 Nr. 1a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG Anwendung. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG i.V.m. § 7 und § 8 KSchG kann nicht gewährt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 38
BFHE S. 40 Nr. 117,
DAAAB-00505

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