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BFH Urteil v. - I R 214/73 BStBl 1976 II S. 76

Gesetze: AO § 236 Abs. 1

Leitsatz

Beruht der verspätete Zugang eines als Einschreibebrief aufgegebenen Schreibens darauf, daß das Finanzamt sein Postfach täglich nur einmal am frühen Morgen oder im Verlauf des Vormittags leert, kann sich das Finanzamt auf eine dadurch verursachte Überschreitung der Einspruchsfrist nicht berufen.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 76
BFHE S. 139 Nr. 117,
LAAAB-00524

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