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BFH Urteil v. - IV R 42/73 BStBl 1976 II S. 372

Gesetze: EStG § 6aEStG § 15 Nr. 2

Leitsatz

Sagt eine Personengesellschaft einem Arbeitnehmer, der mit einer Gesellschafterin der Personengesellschaft verheiratet ist, im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses (neben einer Alters- und Invaliditätsrente) eine Witwenrente zu, so kann die Personengesellschaft grundsätzlich auch für die zugesagte Witwenrente eine Rückstellung nach § 6a EStG bilden, sofern sie gleichartige Zusagen auch fremden Arbeitnehmern erteilt oder erteilt hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 372
BFHE S. 176 Nr. 118,
VAAAB-00645

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