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BFH Urteil v. - I R 123/74 BStBl 1976 II S. 510

Gesetze: AO (a. F.) § 147KStG § 6KStG § 7

Leitsatz

1. Auch ein Steuerbescheid, der an eine nicht mehr bestehende GmbH gerichtet ist, unterbricht die Verjährung.

2. Verpflichtet sich eine GmbH, ihren Gewinn und Verlust an eine KG abzuführen, und vereinbart der persönlich haftende Gesellschafter der KG mit dem Mehrheitsgesellschafter der GmbH, daß der abgeführte Gewinn oder Verlust anteilig dem Mehrheitsgesellschafter der GmbH zustehen soll, liegt keine körperschaftsteuerrechtlich anzuerkennende Ergebnisabführung vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 510
BFHE S. 459 Nr. 118,
WAAAB-00717

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