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BFH Urteil v. - VI R 152/70 BStBl 1976 II S. 739

Gesetze: StSäumG § 1

Leitsatz

Die Säumniszuschläge, die wegen Nichtentrichtung der rückständigen Steuer verwirkt sind, ermäßigen sich auch dann entsprechend, wenn die ursprüngliche, für die Bemessung der Säumniszuschläge maßgebende Steuer während eines Rechtsbehelfsverfahrens durch einen berichtigenden Bescheid herabgesetzt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 739
BFHE S. 375 Nr. 119,
YAAAB-00819

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