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BFH Urteil v. - IV R 76/72 BStBl 1977 II S. 73

Gesetze: AktG (1965) § 153 Abs. 5EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2

Leitsatz

Die sog. direkte Methode zur Berechnung des Geschäftswertes kann neben den Einzelfaktoren der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens ein brauchbares Hilfsmittel für die Entscheidung sein, ob der Teilwert eines derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswertes gesunken und deshalb eine Teilwertabschreibung gerechtfertigt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 73
BFHE S. 245 Nr. 120,
SAAAB-00873

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