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BFH Urteil v. - IV R 47/72 BStBl 1977 II S. 155

Gesetze: EStG (1965) § 15 Nr. 2

Leitsatz

Ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht schon deshalb Mitunternehmer des von der Kapitalgesellschaft betriebenen Unternehmens, weil er über die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Kapitaleinlage hinaus weitere Leistungen oder Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft, erbringt. Ein Mitunternehmerverhältnis, z.B. in Form einer atypischen stillen Beteiligung, muß im voraus klar und eindeutig vereinbart sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 155
BFHE S. 534 Nr. 120,
ZAAAB-00904

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