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BFH Urteil v. - IV R 105/75 BStBl 1977 II S. 221

Gesetze: AO § 91 Abs. 1 Satz 1AO § 215 Abs. 2

Leitsatz

Ein einheitlicher Gewinnfeststellungsbescheid, der zwar im Anschriftenfeld eine nicht mehr bestehende Personengesellschaft nennt, der aber den im Bescheid aufgeführten früheren Gesellschaftern zugestellt worden ist, ist wirksam, weil er denjenigen zugegangen ist, für die er seinem Inhalt nach bestimmt war.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 221
BFHE S. 129 Nr. 120,
PAAAB-00929

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