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BFH Urteil v. - I R 112/75 BStBl 1977 II S. 278

Gesetze: EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3

Leitsatz

1. Ein Arzneimittelhersteller hat die am Bilanzstichtag vorhandenen Bestände der als unverkäuflich gekennzeichneten Ärztemuster zu aktivieren.

2. Eine Rückstellung oder ein Schuldposten darf nicht deshalb nicht angesetzt werden, weil der Arzneimittelhersteller in Werbeprospekten versprochen hat, dem Interessenten auf Verlangen ein Ärztemuster abzugeben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 278
BFHE S. 177 Nr. 121,
YAAAB-00952

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