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BFH Urteil v. - VIII R 28/76 BStBl 1977 II S. 279

Gesetze: EStG § 7EStG § 9EStG § 11EStG § 21

Leitsatz

Die Kosten für den Austausch des Ölbrennereinsatzes eines Kachelofens durch einen Elektrospeicherblock und die Kosten für den Ersatz zentral warmwasserbeheizter Radiatoren durch Elektro-Nachtspeicheröfen sind als Gebäudeerhaltungsaufwand abzugsfähig.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 279
BFHE S. 185 Nr. 121,
IAAAB-00953

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