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BFH Urteil v. - IV R 173/75 BStBl 1977 II S. 510

Gesetze: AO § 229 Nr. 3FGO § 44FGO § 45

Leitsatz

Auf eine Klage gegen einen negativen Gewinnfeststellungsbescheid sind nur die Vorschriften über die Verpflichtungsklage anzuwenden. Die Klage ist deshalb als Sprungklage unzulässig und statt dessen als Einspruch zu behandeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 510
BFHE S. 5 Nr. 122,
GAAAB-01045

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