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BFH Urteil v. - V B 41/73 BStBl 1977 II S. 645

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, 3

Leitsatz

1. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen kann nach den Vorschriften über die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung angefochtener Verwaltungsakte durch das Gericht der Hauptsache aufgehoben werden.

2. Die Aussetzung der Vollziehung und die Anordnung, die Vollziehung aufzuheben, haben keine Rückwirkung.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 645
BFHE S. 258 Nr. 122,
QAAAB-01101

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