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BFH Urteil v. - III R 43/78 BStBl 1979 II S. 4

Gesetze: BewG (1965) § 97 Abs. 1 Nr. 5

Leitsatz

Das Betriebsvermögen einer OHG, das bürgerlich-rechtlich ganz oder teilweise im Gesamthandseigentum einer Miterbengemeinschaft steht, ist bewertungsrechtlich nur denjenigen Miterben zuzurechnen, die als Mitunternehmer des Betriebs der OHG anzusehen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 4
BFHE S. 59 Nr. 126,
DAAAB-01474

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