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BFH Urteil v. - IV R 85/77 BStBl 1979 II S. 111

Gesetze: EStG § 15 Nr. 2EStG § 5

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Vergütungen, die ein Mitunternehmer von dritter Seite für eine Tätigkeit erhält, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung der Personengesellschaft steht, keine Sonderbetriebseinnahmen des Mitunternehmers, sondern Betriebseinnahmen eines gewerblichen Einzelunternehmens sind, wenn die fragliche Tätigkeit ihrer Art nach Gegenstand eines unabhängig von dem Gewerbebetrieb der Personengesellschaft ausgeübten gewerblichen Einzelunternehmens ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 111
BFHE S. 142 Nr. 126,
EAAAB-01507

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