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BFH Urteil v. - II R 81/73 BStBl 1979 II S. 249

Gesetze: GrEStG Baden Württemberg § 34 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Eine Rückgängigmachung im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG Baden-Württemberg (= § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG 1940) liegt auch dann vor, wenn das Eigentum an einem verkauften und übereigneten Grundstück im Wege der Verschmelzung von der Käuferin auf die Verkäuferin zurückfällt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 249
BFHE S. 65 Nr. 127,
PAAAB-01551

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