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BFH Urteil v. - I R 36/76 BStBl 1979 II S. 492

Gesetze: GemV §§ 1 ff.KStG § 4 Abs. 1 Nr. 6StAnpG § 17

Leitsatz

Ein Orden, der seine Lehre (Verbreitung geistiger und sittlicher Werte) aufgrund einer besonderen Lehrmethode durch Lehrbriefe vermittelt und das vertrauliche Lehrmaterial entsprechend den Ordensregeln und seiner Satzung ausschließlich seinen Mitgliedern zukommen läßt, dient nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken und ist deshalb nicht von der Körperschaftsteuer befreit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 492
BFHE S. 352 Nr. 127,
ZAAAB-01633

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