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BFH Urteil v. - I E 1/79 BStBl 1979 II S. 608

Gesetze: AO § 215FGO § 60 Abs. 3GKG § 13 Abs. 1

Leitsatz

Hat nur ein (ehemaliger) Gesellschafter im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung die ersatzlose Aufhebung des Feststellungsbescheides begehrt, so ist der diesem Gesellschafter zugerechnete Gewinnanteil Bemessungsgrundlage für die Streitwertberechnung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 608
BFHE S. 23 Nr. 128,
CAAAB-01684

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