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BFH Urteil v. - VI R 21/77 BStBl 1979 II S. 650

Gesetze: FGO § 41FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Leitsatz

Kann der Antrag auf Erhöhung eines im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragenen Freibetrags deshalb keinen Erfolg mehr haben, weil sich die begehrte Eintragung wegen Zeitablaufs im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr auswirken kann, so kann ein berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung bestehen, daß der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig war. Der Klagantrag ist deshalb entsprechend umzustellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 650
BFHE S. 148 Nr. 128,
MAAAB-01701

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