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BFH Urteil v. - VIII R 92/77 BStBl 1980 II S. 187

Gesetze: EStG § 9EStG § 21

Leitsatz

Abstandszahlungen, die geleistet werden, um Räume zu anderen als Wohnzwecken vermieten zu dürfen, sind sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (im Anschluß an das , BFHE 124, 445, BStBl II 1978, 337).

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 187
BFHE S. 254 Nr. 129,
XAAAB-01839

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