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BFH Urteil v. - IV R 13/76 BStBl 1980 II S. 318

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5EStG § 15

Leitsatz

Der gewerbliche Gewinn aus der Veräußerung schlüsselfertiger Eigentumswohnungen ist regelmäßig erst im Zeitpunkt der Übergabe der bezugsfertigen Wohnungen realisiert und demgemäß beim Tod des Veräußerers vor diesem Zeitpunkt dessen Erben zuzurechnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 318
BFHE S. 34 Nr. 130,
MAAAB-01886

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