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BFH Urteil v. - VIII R 47/77 BStBl 1980 II S. 351

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Testamentsvollstreckergebühren für die Konstituierung des Nachlasses sind keine Werbungskosten bei den aus der Erbschaft zu erwartenden Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn der Testamentsvollstrecker bei angeordneter Nacherbschaft den Nachlaß bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu verwalten und erst dann die Auseinandersetzung zu betreiben hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 351
BFHE S. 22 Nr. 130,
ZAAAB-01899

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