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BFH Urteil v. - II R 52/76 BStBl 1980 II S. 360

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, 2

Leitsatz

Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG entsteht auch dann, wenn die Anteile an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft A zwei verschiedenen Kapitalgesellschaften B und C gehören und die Gesellschaft C 99,78 % der Anteile der Gesellschaft B unter gleichzeitiger Bildung eines Organverhältnisses übernimmt.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 360
BFHE S. 72 Nr. 130,
AAAAB-01906

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