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BFH Urteil v. - IV R 156/77 BStBl 1980 II S. 434

Gesetze: EStG § 5

Leitsatz

Es ist handelsrechtlich nicht geboten und einkommensteuerrechtlich nicht zulässig, gewinnmindernd einen Passivposten (Rückstellung, Rücklage) wegen mutmaßlicher Steigerung der Wiederbeschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens zu bilden.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 434
BFHE S. 434 Nr. 130,
NAAAB-01932

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