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BFH Urteil v. - I R 99/78 BStBl 1980 II S. 470

Leitsatz

Ein Grundbesitz verwaltendes Unternehmen kann die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nicht in Anspruch nehmen, wenn es außerdem - mit Gewinnerzielungsabsicht - Wohnhäuser in einem Umfang errichtet und veräußert, welcher nach den Verhältnissen in mehreren aufeinander folgenden Jahren dem eines nach seiner wirtschaftlichen und geschäftlichen Struktur eigenständigen Bauunternehmens entspricht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 470
BFHE S. 332 Nr. 130,
MAAAB-01941

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