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BFH Urteil v. - IV R 48/78 BStBl 1980 II S. 584

Gesetze: ZRFG § 3

Leitsatz

Überträgt ein Steuerpflichtiger die stillen Reserven, die in einem gemäß Abs. 35 EStR aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenen Wirtschaftsgut enthalten waren, auf ein Ersatzwirtschaftsgut und beantragt er für dieses Ersatzwirtschaftsgut eine Sonderabschreibung nach § 3 ZRFG, so handelt die Finanzverwaltung nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die Höhe der Sonderabschreibung auf der Grundlage der um die übertragenen stillen Reserven geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Ersatzwirtschaftsguts bemißt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 584
BFHE S. 486 Nr. 130,
BAAAB-01975

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