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BFH Urteil v. - VIII R 156/75 BStBl 1980 II S. 643

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Zahlt die Erwerberin eines Grundstücks den Kaufpreis auf ein zugunsten des Veräußerers errichtetes Bankkonto mit der Maßgabe, daß der angelegte Betrag und die Zinsen gesperrt bleiben sollen, und vereinbaren die Parteien außerdem, daß die Zinsen bei Durchführung des Vertrags dem Veräußerer, bei Auflösung aufgrund eines Rücktrittsrechts der Erwerberin zustehen, so fließen dem Veräußerer mit der Gutschrift der Zinsbeträge Einkünfte aus Kapitalvermögen zu.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 643
BFHE S. 41 Nr. 131,
DAAAB-01996

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