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BFH Urteil v. - VI R 55/79 BStBl 1980 II S. 655

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Leitsatz

Fahren Ehegatten morgens zusammen zur Arbeitsstätte des Ehemannes und benutzt die Ehefrau den Pkw anschließend, um zu ihrer Arbeitsstätte zu fahren, so ist die abendliche Fahrt der Ehefrau zur Arbeitsstätte des Ehemannes, um ihn dort abzuholen, durch die Berufstätigkeit des Ehemannes veranlaßt. Aufwendungen anläßlich eines auf der Abholfahrt eingetretenen Unfalls können dann grundsätzlich als Werbungskosten anerkannt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 655
BFHE S. 67 Nr. 131,
HAAAB-01999

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