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BFH Urteil v. - I R 72/76 BStBl 1980 II S. 741

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

Werden Arbeitnehmern sog. Erfolgsprämien zugesagt, welche erst nach langer Zeit (hier 20 Jahre) und dann nur nach Maßgabe der späteren Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens ratenweise zu zahlen sind, so fehlt es an einer gegenwärtigen wirtschaftlichen Belastung, die in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit (Rückstellung) zu passivieren ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 741
BFHE S. 303 Nr. 131,
JAAAB-02029

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