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BFH Urteil v. - IV R 27/77 BStBl 1981 II S. 303

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

Zahlt ein Gewerbetreibender, der entführt worden ist, ein Lösegeld, um sein Leben und seine Gesundheit zu erhalten und seine Freiheit wiederzuerlangen, so darf das Lösegeld nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden und kann deshalb den Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mindern.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 303
BFHE S. 235 Nr. 132,
IAAAB-02132

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