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BFH Urteil v. - I R 160/80 BStBl 1981 II S. 738

Gesetze: FGO § 120 Abs. 1 Satz 1GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

1. Mit dem rechtzeitigen Eingang der Revisionsschrift bei einem nicht mit der Sache befaßten Außensenat des Finanzgerichts, das die Vorentscheidung erlassen hat, ist die Revisionsfrist gewahrt.

2. Zur Frage der Zusammenrechnung von Beteiligungen bei der Betriebsaufspaltung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 738
BFHE S. 561 Nr. 133,
YAAAB-02277

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