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BFH Urteil v. - VIII R 32/80 BStBl 1982 II S. 41

Gesetze: EStG (1975) § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1EStG (1975) § 22 Nr. 1 lit. a

Leitsatz

Schuldzinsen für einen Kredit zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur Angestelltenversicherung sind bei den sonstigen Einkünften in Gestalt wiederkehrender Bezüge in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 41
BFHE S. 124 Nr. 134,
MAAAB-02310

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