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BFH Urteil v. - VIII R 43/79 BStBl 1982 II S. 56

Gesetze: EStG § 5 Abs. 2

Leitsatz

Die Befreiung von einem belastenden Vertrag erhöht den allgemeinen Geschäftswert. Die für die Vertragsauflösung gezahlte Entschädigung ist mangels abgeleiteten Erwerbs nicht zu aktivieren.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 56
BFHE S. 255 Nr. 134,
KAAAB-02315

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