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BFH Urteil v. - V R 81/81 BStBl 1982 II S. 149

Gesetze: AO (1977) § 361 Abs. 2FGO § 69 Abs. 2UStG (1973) § 16UStG (1973) § 18

Leitsatz

Hat das Finanzamt abweichend von der Steuererklärung keine negative Steuerschuld, sondern die Umsatzsteuer auf Null festgesetzt, kann der Steuerpflichtige nicht mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die einstweilige Festsetzung einer negativen Steuerschuld begehren, um die entsprechende Auszahlung von Steuerbeträgen zu erreichen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 149
BFHE S. 402 Nr. 134,
FAAAB-02347

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