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BFH Urteil v. - VIII R 90/79 BStBl 1982 II S. 216

Gesetze: FGO § 48 Abs. 2FGO § 60 Abs. 3

Leitsatz

Macht ein Kläger gegenüber der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer GbR geltend, der ihm zugerechnete Anteil an den Einkünften stehe Dritten zu, sind die Dritten und alle anderen Gesellschafter der GbR notwendig beizuladen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 216
BFHE S. 505 Nr. 134,
DAAAB-02365

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