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BFH Urteil v. - VII R 105/78 BStBl 1982 II S. 226

Gesetze: AO § 109AO § 147

Leitsatz

Die Verjährung eines Haftungsanspruchs aus § 109 AO kann nach § 147 AO nur durch eine gegen den Haftungsschuldner selbst gerichtete Maßnahme unterbrochen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 226
BFHE S. 532 Nr. 134,
RAAAB-02369

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