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BFH Urteil v. - I R 140/81 BStBl 1982 II S. 465

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1 Satz 2KStG § 6 Abs. 1KStG § 12

Leitsatz

Mitgliedsbeiträge einer Kapitalgesellschaft an einen eingetragenen Verein, der die allgemeinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Industriefirmen des Vereinsgebiets wahrnimmt, sind in der Regel vollen Umfangs als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gelegentliche Vereinsveranstaltungen, die möglicherweise dem gesellschaftlich-repräsentativen Bereich zuzuordnen sind, stehen dem nicht entgegen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 465
BFHE S. 278 Nr. 135,
EAAAB-02437

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