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BFH Urteil v. - V S 13/81 BStBl 1982 II S. 490

Gesetze: AO § 75

Leitsatz

Die Haftung des Betriebsübernehmers für Steuerschulden des Betriebsveräußerers nach § 75 Abs. 1 AO 1977 erfaßt - ebenso wie nach § 116 RAO - auch die Umsatzsteuerschuld, die durch den mit der Unternehmensveräußerung bewirkten Umsatz entstanden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 490
BFHE S. 394 Nr. 135,
PAAAB-02442

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