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BFH Urteil v. - IV R 152/79 BStBl 1982 II S. 646

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Ein Vermächtnisnehmer (Untervermächtnisnehmer), dem eine Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil zugewendet worden ist und der die Unterbeteiligung im Zuge der Nachlaßabwicklung und Erbauseinandersetzung eingeräumt erhält, kann einkommensteuerrechtlich vom Zeitpunkt des Erbfalls an als Mitunternehmer anzuerkennen sein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 646
BFHE S. 244 Nr. 136,
QAAAB-02498

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