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BFH Urteil v. - IV B 6/82 BStBl 1982 II S. 660

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3

Leitsatz

1. Lehnt das FA die Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides ab, obwohl die Vollziehung des Grundlagebescheides ausgesetzt ist, so kann die Aussetzung vom Steuergericht gewährt werden.

2. Durch Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides kann die vorläufige Erstattung einbehaltener Lohnsteuerbeträge nicht erreicht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 660
BFHE S. 190 Nr. 136,
XAAAB-02503

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