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BFH Urteil v. - V R 111/81 BStBl 1982 II S. 678

Leitsatz

Eine Innengesellschaft kann nicht Empfängerin von Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines ihrer Gesellschafter sein. Ein Leistungsaustausch kommt ggf. zwischen ihren Gesellschaftern in Betracht (Abweichung vom , BFHE 107, 72, BStBl II 1972, 922).

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 678
BFHE S. 315 Nr. 136,
MAAAB-02511

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