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BFH Urteil v. - I R 190/78 BStBl 1982 II S. 682

Gesetze: AO (1977) § 130AO (1977) § 172EGAO (1977) Art. 97 § 1EGAO (1977) § 9

Leitsatz

Ist mit Ablauf des ein Verfahren über den Einspruch gegen einen Aufhebungs- oder Änderungsbescheid noch nicht abgeschlossen, so hat die Finanzbehörde ihrer Einspruchsentscheidung die Vorschriften der AO 1977 über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten zugrunde zu legen. Dies setzt voraus, daß der Einspruch zulässig war.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 682
BFHE S. 396 Nr. 135,
WAAAB-02512

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