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BFH Urteil v. - III R 107/79 BStBl 1983 II S. 57

Gesetze: GrStG (1973) § 4 Nr. 3 lit. c

Leitsatz

Grundsteuerbefreit nach § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG sind auch die künstlich angelegten fließenden Gewässer.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 57
BFHE S. 424 Nr. 136,
GAAAB-02552

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