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BFH Urteil v. - IV R 154/79 BStBl 1983 II S. 99

Gesetze: EStG (1975) § 4 Abs. 4EStG (1975) § 10 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Eine betriebliche Veräußerungsrente setzt voraus, daß die Beteiligten von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ausgegangen sind. Zur Widerlegung der Vermutung, daß die bei der Übertragung eines zahnärztlichen Praxisanteils vom Vater auf den Sohn zugunsten der Eltern vereinbarte Rente keine betriebliche Veräußerungsrente ist, muß substantiiert vorgetragen werden, welche Vorstellungen die Beteiligten über den Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter (insbesondere des Anteils am Praxiswert) hatten.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 99
BFHE S. 527 Nr. 136,
PAAAB-02562

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