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BFH Urteil v. - VI R 205/81 BStBl 1983 II S. 123

Gesetze: AO (1977) § 46 Abs. 1, 2, 3, 4, 5AO (1977) § 80 Abs. 1AO (1977) § 150 Abs. 3BGB § 181BGB § 313BGB § 766

Leitsatz

1. Eine Abtretung von Steuererstattungsansprüchen ist nur wirksam, wenn die Abtretungsanzeige gegenüber dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck keine ihrer Schutzfunktion entgegenstehenden Änderungen enthält.

2. Eine unwiderruflich erteilte Vollmacht des Abtretenden zur Unterzeichnung der Abtretungsanzeige setzt die nachgewiesene Kenntnis des Vollmachtgebers von dem amtlich vorgeschriebenen Anzeigenvordruck voraus.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 123
BFHE S. 150 Nr. 137,
NAAAB-02567

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