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BFH Urteil v. - VII S 25/82 BStBl 1983 II S. 180

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1VGFGEntlG Art. 3 § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Leitsatz

Hat die Finanzbehörde nach Eingang eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung dem Antragsteller gegenüber bei einer mündlichen Erörterung zum Ausdruck gebracht, an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestünden keine ernstlichen Zweifel, so hat sie damit i.d.R. zu erkennen gegeben, daß sie die Vollziehung nicht aussetzen werde.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 180
BFHE S. 156 Nr. 137,
GAAAB-02591

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