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BFH Urteil v. - VI R 125/78 BStBl 1983 II S. 300

Gesetze: ArbnErfV § 2 Abs. 1ArbnErfV § 4 Abs. 2EStG (1975) § 34 Abs. 3EStG (1975) § 39b Abs. 3 Satz 9, Abs. 3 Satz 10

Leitsatz

Werden Arbeitnehmer-Erfindervergütungen für mehrere Jahre gezahlt, so sind beim Lohnsteuerabzug die Vorschriften des § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG neben der Begünstigungsvorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 2 ArbnErfV anzuwenden. Soweit dem die Grundsätze des zum Verhältnis von § 34 Abs. 3 EStG und § 4 Abs. 2 ArbnErfV ergangenen Urteils vom VI R 122/70 (BFHE 111, 144, BStBl II 1974, 163) entgegenstehen, hält der Senat an ihnen nicht mehr fest.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 300
BFHE S. 423 Nr. 137,
GAAAB-02633

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