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BFH Urteil v. - VII R 92/80 BStBl 1983 II S. 334

Gesetze: FGO § 56

Leitsatz

1. Hat das FG bei Versäumung der Klagefrist zu Unrecht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt, so ist der BFH befugt, die Wiedereinsetzung selbst zu gewähren.

2. Zieht ein Beteiligter zur Unterstützung bei der Fristwahrung Hilfspersonen zu, so ist ihm deren Verschulden nicht zuzurechnen. Die Hinzuziehung muß aber sachgerecht sein und der Beteiligte muß die Hilfspersonen in zumutbarer Weise unterweisen und beaufsichtigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 334
BFHE S. 399 Nr. 137,
OAAAB-02639

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