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BFH Urteil v. - IV R 113/81 BStBl 1983 II S. 640

Gesetze: EStG § 17

Leitsatz

Ein Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung entsteht nicht bereits mit Abschluß des entgeltlichen schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, sondern erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 640
BFHE S. 569 Nr. 138,
HAAAB-02744

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