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BFH Urteil v. - III R 132/81 BStBl 1983 II S. 647

Gesetze: BerlinFG § 19

Leitsatz

Die Frage, ob sog. problemorientierte Standardprogramme materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter sind, beurteilt sich in erster Linie nach den zwischen dem Ersteller und dem Anwender der Programme getroffenen Vereinbarungen (Fortentwicklung zum , BFHE 129, 110, BStBl II 1980, 17).

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Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 647
BFHE S. 126 Nr. 138,
CAAAB-02750

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